Entsendegesetz wird an EU-Richtline angepasst
27.08.2019
Gemäß einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, beabsichtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach der parlamentarischen Sommerpause eine Änderung des Entsendegesetzes in die Wege zu leiten. Diese ist durch die Änderung der EU-Entsenderichtlinie im letzten Jahr notwendig geworden. Ziel ist es, dass künftig für entsandte Arbeitnehmer in Europa die gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen wie für die jeweils einheimischen Arbeitnehmer gelten. Damit soll dann auch das deutsche Arbeitsrecht für in Deutschland eingesetzte Zeitarbeitnehmer gelten. Unter anderem verlangt die EU-Richtlinie eine Angleichung der Löhne für die in Deutschland tätigen Arbeitnehmer ausländischer Unternehmen. Aktuell gelten die Mindestlohnsätze. Zulagen wie etwa für die Kosten von Unterkunft, Verpflegung und Reise sollen nicht auf den Lohn angerechnet werden dürfen. Die Kosten dafür sollen künftig laut Richtlinie stets vom Arbeitgeber gemäß den Bestimmungen in ihrem Herkunftsland übernommen werden.
Quelle: iGZ
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