Leichterer Zugang zum Kurzarbeitergeld beschlossen - auch für Zeitarbeitnehmer
16.03.2020
Bundestag und Bundesrat beschlossen im Schnellverfahren am Freitag, 13. März 2020, das „Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“. Am darauffolgenden Samstag, 14. März 2020, wurde es bereits im Bundesgesetzblatt verkündet. In diesem Zuge wurde auch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) dahingehend geändert, dass auch für Zeitarbeitnehmer ein Bezug von Kurzarbeitergeld wieder ermöglicht wird. Dies war bereits im Rahmen der letzten großen Wirtschaftskrise möglich. Die aktuelle Regelung ist bis Ende 2021 gültig. Zudem wurden mehrere generelle Erleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld erlassen, so z.B. der Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden.
Quelle: Bundesregierung / Unternehmensberatung Schröder
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