Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung tritt in Kraft
25.01.2021
Vom kommenden Mittwoch an tritt bis voraussichtlich 15.03.2021 die die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) in Kraft. Arbeitgeber müssen nun Beschäftigten mit Bürotätigkeiten anbieten, ihre Arbeit zu Hause auszuführen, wenn es keine zwingenden betriebsbedingten Gründe gibt, die dies unmöglich machen. Sollte keine homeoffice-Arbeit möglich sein, müssen bspw. in Büros mindestens 10 qm pro Mitarbeiter zur Verfügung stehen und der Arbeitgeber muss medizinische Gesichtsmasken bereitstellen.
Quelle: BMAS / Bild: depositphotos.com ID: 52388115
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