Kurzarbeitergeld soll für Zeitarbeit verlängert werden
19.03.2021
Laut Referentenentwurf soll die die befristete Öffnung des Kurzarbeitergeldes (KuG) für die Zeitarbeit bis zum 31. Dezember 2021 auch für Zeitarbeitsunternehmen gelten, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit einführen. Die aktuelle Regelung zum Bezug von Kurzarbeitergeld sieht ein Auslaufen zum 31. März vor.
Quelle: iGZ / Bild: depositphotos.com ID: 360125644
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