BAG bittet EuGH um Klärung zum Thema Personal-Auslagerung im öffentlichen Dienst
17.06.2021
Das Bundesarbeitsgericht hat erneut möglicherweise branchen-relevante Fragen an den Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung weitergeleitet. Mit Beschluss 6 AZR 390/20 wurde der EuGH um Klärung gebeten, ob die Personalgestellung iSv. § 4 Abs. 3 TVöD (in Verbindung mit der Bereichsausnahme in § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG) unter den Schutzzweck und damit in den Anwendungsbereich der europäischen Leiharbeitsrichtlinie fällt. Im Grunde geht es also um das Thema Personal-Auslagerung im öffentlichen Dienst - im verhandelten Fall wurde der Kläger von einem Krankenhaus in eine neu gegründete Service GmbH ausgegliedert.
Derzeit liegen dem EuGH bereits Entscheidungsanfragen zur Überlassungshöchstdauer und zur Wirksamkeit durch die Deutschland gebräuchlichen Abweichung von equal pay Zeitarbeits-Tarifverträge vor, deren Entscheidung mit Spannung erwartet wird.
Quelle: Bundesarbeitsgericht / Bild: depositphotos.com ID: 24105187
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