BAG: Urlaubskürzung bei voller Kurzarbeit rechtmäßig
30.11.2021
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied mit dem Urteil vom 30.11.2021, dass es rechtens ist, den Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit null zu kürzen. Damit fällte das BAG im Fall einer Verkäuferin aus Nordrhein-Westfalen ein Grundsatzurteil in einer „Frage, die höchst umstritten ist“, so der Vorsitzende Richter Heinrich Kiel.
»Die praktischen Auswirkungen sind angesichts der hohen Zahl an Kurzarbeitern in der Corona-Krise enorm«, sagt der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing.
Im Rahmen der vierten Coronawelle hat das Bundesarbeitsministerium gerade den erleichterten Zugang zur Kurzarbeit bis zum 31.03.2022 verlängert. Allein im November gab es bundesweit mehr als 104.000 Anmeldungen zur Kurzarbeit – ca. 10.000 mehr als im Oktober.
Quelle: Spiegel / Bild: depositphotos.com ID: 335646040
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