Geändertes Statusfeststellungsverfahren bringt mehr Klarheit bei Arbeit mit Subunternehmern
24.03.2022
Ab dem 1. April haben Unternehmen die Möglichkeit, mit Hilfe der Clearingstelle der Rentenversicherung vorab feststellen zu lassen, ob eine geplante Zusammenarbeit mit Subunternehmern als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eingestuft wird oder nicht. Möglich macht dies eine Änderung im s.g. Statusfeststellungsverfahren. Bisher konnte die Clearingstelle im Statusfeststellungsverfahren nur bestehende Arbeitsverhältnisse überprüfen, was ggf. entsprechende Folgen nach sich zog, wenn das Ergebnis unerwartet ausfiel (bspw. Nachzahlungen wenn eine abhängige Beschäftigung festgestellt wurde). Auf handwerk.com erläutert Fachanwalt für Sozialrecht Michael Klatt Möglichkeiten und Details und gibt Praxistipps für betroffene Unternehmen. Klatt erklärt die wichtigsten Eckpunkte der Gesetzesänderung: Was es mit der Prognoseentscheidung der Clearingstelle auf sich hat, welche Besonderheit für die Gruppenfeststellung gilt und wie das Gesetzt Sicherheit auch bei Drei-Personen-Verhältnissen schafft.
Quelle: Handwerk.com / Bild: depositphotos.com ID: 547233960
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