LAG Stuttgart bestätigt Gewerkschaftsstatus der CGM
04.10.2004
Das Landesarbeitsgericht Stuttgart hat in einem Beschluss vom 01.10.2004 den Gewerkschaftsstatus der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) bestätigt und damit das vieldiskutierte Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 12.09.2003 korrigiert. Dieses Urteil sollte die Rechtssicherheit der mit den christlichen Gewerkschaften geschlossenen Tarifverträge erhöhen.
Lesen Sie das Urteil hier.
(Quelle: CGM)