Bundesarbeitsgericht entscheidet gegen die CGZP
15.12.2010
AMP
Berlin, 14.12.2010) Das Bundesarbeitsgericht hat heute entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und PSA (CGZP) nicht tariffähig ist. Aktuelle Tarifverträge in der Zeitarbeit sind nicht betroffen.
"Das ist kein guter Tag für die Zeitarbeit und die gesamte deutsche Wirtschaft", sagte Peter Mumme, Präsident des Arbeitgeberverbandes Mittelständischer Personaldienstleister (AMP), am 14. Dezember 2010 in Berlin. "Das Bundesarbeitsgericht hat sich zwar nicht dazu geäußert, ab wann die alten Tarifverträge der CGZP nichtig sind, die rund von der Hälfte aller mehr als 9.000 Personaldienstleister angewendet worden sind. Der Schaden, der durch diese Entscheidung angerichtet wird, dürfte für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt aber trotzdem immens sein."
Das Land Berlin und ver.di hatten gemeinsam ein Verfahren vor der Arbeitsgerichtsbarkeit angestrengt, um der CGZP die Tariffähigkeit absprechen zu lassen. Die unteren Berliner Arbeitsgerichte hatten den Anträgen von ver.di und dem Land Berlin stattgegeben und die CGZP für nicht tariffähig erklärt. Diese Auffassung hat das Bundesarbeitsgericht mit seiner heutigen Entscheidung bestätigt.
"Das Bundesarbeitsgericht stellt damit das gesamte eigenständige Tarifsystem in der Zeitarbeit, das nur wegen der Tarifpluralität in den letzten Jahren überhaupt Bestand hatte, infrage", so Mumme weiter. Die Gewerkschaften des DGB sind nach eigenem Bekunden nicht an eigenständigen Tarifwerken in der Zeitarbeit interessiert und fordern seit langem die gleiche Entlohnung von Zeitarbeitskräften und Stammmitarbeitern.
"Ich habe mir nicht vorstellen können, dass das Bundesarbeitsgericht tatsächlich eine Entscheidung trifft, die unter Umständen tausende von Unternehmen sowohl in der Zeitarbeit als auch bei den Kunden in ihrem Bestand bedroht und zur Vernichtung von 200.000 bis 300.000 Arbeitsplätzen führt", sagte Mumme. "Wir werden jetzt sofort unsere Gespräche mit allen Beteiligten fortsetzen und versuchen, eine tragbare Lösung zu finden. Außerdem prüfen wir, ob wir gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes mit Eilantrag Verfassungsbeschwerde einlegen, damit dieser Beschluss bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes außer Vollzug gesetzt wird. Alle Anwender unserer neuen Tarifverträge, die zum 1. Januar 2010 in Kraft getreten sind, können aber in einem Punkt ganz beruhigt sein: Dieses Tarifvertragswerk wird durch die heutige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes nicht infrage gestellt. Es handelt sich dabei nämlich um mehrgliedrige Tarifverträge nach dem Vorbild der Zeitarbeitsabschlüsse der DGB-Tarifgemeinschaft, bei denen die CGZP nur eine unter vielen Tarifvertragsparteien ist. Personaldienstleister können also unser neues Tarifvertragswerk weiterhin anwenden, weil der Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes nur die früheren Tarifverträge betrifft, die mit der CGZP als alleinigem Tarifpartner abgeschlossen wurden."
(Quelle: AMP)