06.06.2003
MVZ
100 Prozent Zustimmung für den Tarifvertrag MVZ/CGZP durch die Mit-glieder der Mittelstandsvereinigung Zeitarbeit e.V. (MVZ). Ein weiterer Ta-rifvertrag in der Zeitarbeitsbranche ist abgeschlossen.
„Diese einhellige Zustimmung unserer Mitglieder haben wir in den kühns-ten Träumen nicht erwartet“ so Arnd Schumacher, stellvertretender Vor-standsvorsitzender der Mittelstandsvereinigung Zeitarbeit e.V., MVZ. „Wir erwarten eine starke Akzeptanz für unser Tarifwerk in der gesamten Zeit-arbeitsbranche.“
Die Mittelstandsvereinigung Zeitarbeit e.V. stellte Ihren Mitgliedern am 05.06.2003 ein Tarifwerk zur Abstimmung vor. Als Verhandlungspartner hat sich die MVZ für die Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) entschieden. Das vorliegende Tarifwerk wird seitens der MVZ als Meilenstein zur weiteren Anerkennung der Zeitarbeit als moderne und inno-vative Form der Arbeit gewertet. „Der Zeitarbeitnehmer erfährt hiermit den Schutz, der ihm auf Grund der Besonderheiten der Branche zukommen muss. Gleichzeitig wird die MVZ den juristischen Weg zur Bekämpfung der restriktiven Gesetzgebung zur Zeitarbeit weiter verfolgen“, so Arnd Schumacher, stellvertre-tender Vorstandsvorsitzender der MVZ.
Warum war ein Tarifvertrag notwendig?
Das erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sieht für die Zeitarbeitsbranche vor, dass die Zeitarbeitnehmer ab 01.01.2004 zu gleichen Bedingungen wie die Stammbelegschaften zu behandeln seien. Als einzige Möglichkeit, sich dieser für die Zeitarbeit existenzbedrohenden gesetzlichen Fehlentscheidung zu entziehen, blieb, sich der Zwangstarifierung der Branche zu unterwerfen.
Warum ein Tarifwerk mit der Tarifgemeinschaft der Christlichen Gewerk-schaften Zeitarbeit und PSA?
Die MVZ hat sich kurz nach Ihrer Gründung vergeblich bemüht, an den Ver-handlungen mit dem DGB teilnehmen zu können. Nach dem DGB-Eckpunktepapier vom März 2003 war klar, dass eine Alternative zu den DGB-Gewerkschaften gesucht werden muss. Diese wurde mit der CGZP gefunden. Die CGZP tritt als Arbeitnehmervertretung auf, die frei von verstaubten klassen-kämpferischen Dogmen die Interessen ihrer Klientel vertritt. Nicht zuletzt durch diesen Wettbewerb der Arbeitnehmervertretungen wurde dem Allmachtsan-spruch der DGB-Gewerkschaften ein Riegel vorgeschoben. Das Ziel der MVZ war ein Tarifvertrag, der den Erhalt der Zeitarbeitsfirmen und damit verbunden der Arbeitsplätze von aktuell 273.000 Arbeitnehmern sichert.
Fakten zum Tarifvertragswerk
Wer ist die MVZ?
Die MVZ ist eine im Januar 2003 gegründete Arbeitgebervereinigung, die den Interessen der kleinen und mittelständischen Zeitarbeitsunternehmen eine Stimme geben will. Die MVZ hat zum 30.05.2003 bundesweit 103 Mitgliedsun-ternehmen. Der Zulauf von bisher noch nicht organisierten Zeitarbeitsunter-nehmen hält an. Da die gesamte Branche einen außerordentlich geringen Or-ganisationsgrad hat, nur etwa 600 der ca. 6.500 Lizenzinhaber sind bisher or-ganisiert, kann das Tarifwerk eine Initialzündung für den Beitritt zur MVZ sein. „Die MVZ sucht den weiteren Schulterschluss zu den anderen Verbänden der Zeitarbeitsbranche. Schließlich wollen wir alle, dass die Zeitarbeit eine Zukunft in Deutschland behält“, so Arnd Schumacher.
Mittelstandsvereinigung Zeitarbeit e.V.
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