4 Wochen Bilanz über den ersten Fächentarifvertrag für Zeitarbeit und PSA der INZ eV. mit dem CGB
02.04.2003
INZ
Der erste abgelaufene Monat mit dem ersten und bislang einzigen bundesweit seit 1.3.03 gültigen Verbands-Tarifvertrag für „Zeitarbeit“ ergab nicht nur durch die Kundenbetriebe, sondern auch von den Arbeitnehmern selbst, breite Zustimmung und Akzeptanz. Dass auf Basis dieses Tarifwerkes die max. AÜG-Einsatzzeit von 12 Monaten (bzw. 24 Mte. gem. Job AQTIV- Gesetz) keine (unnötige) Begrenzung mehr darstellt, ist dabei nur ein Aspekt. Für Kunden und Arbeitnehmer ist der sichere und verläßliche Planungshorizont sowie die einfache und verständliche Handhabung genau so wichtig.
Mittlerweile ist der Tarifvertrag vom zuständigen Ministerium bzw. von der Senatsverwaltung auch in die Tarifregister von Bayern und Berlin/Brandenburg eingetragen worden; die anderen bundesweiten Tarifregister werden in Kürze folgen.
Norbert Grünwald
Geschäftsf. Vorstand
Interessengemeinschaft Nordbayerischer Zeitarbeitunternehmen
90402 Nürnberg
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