Aktuelle Gesetzesvorlage der CDU greift in Sachen Zeitarbeit zu kurz
02.09.2003
MVZ
In ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Arbeitsrechts (15/1182) schlägt die Fraktion der CDU/CSU vor, das Gleichbehandlungsgebot
von Leiharbeitnehmern und der Stammbelegschaft erst nach 12-monatiger Tätigkeit beim selben Entleiher einzuführen. Ein Tarifvertrag soll dabei abweichende Regelungen zulassen. „Zu kurz gegriffen“, sagt Arnd Schumacher, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der MVZ, Mittelstandsvereinigung Zeitarbeit e.V., „auch nach 12 Monaten bleibt das Gleichbehandlungsgebot ein Verstoß gegen das Grundgesetz.“ Das durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zum 1. Januar. 2004 eingeführte Gleichbehandlungsgebot von Leiharbeitnehmern und der Stammbelegschaft des Entleiherbetriebs verstößt gegen das Grundgesetz. Dies ist, wie bereits vermeldet, das Ergebnis eines umfänglichen Gutachtens, das die Juraprofessoren Jörn Axel Kämmerer und Gregor Thüsing von der Bucerius Law School in Hamburg für die Mittelstandsvereinigung Zeitarbeit e.V. (MVZ) erstellt haben.
Der Ansatz der CDU/CSU-Fraktion das so genannte Equal-Treatment-Gebot erst nach 12 Monaten Überlassung des Zeitarbeitnehmers beim selben Entleiher umsetzen zu müssen, wäre allerdings schon ein großer Fortschritt gegenüber der aktuellen Gesetzeslage. Diese dekretiert bereits ab dem ersten Tag der Beschäftigung das Gleichbehandlungsgebot. Mit der Umsetzung des CDU/CSU-Vorschlages wäre der Status quo der Zeitarbeitsbranche gesichert.
Auch nach dem 31.12.2003 könnten Zeitarbeitgeber, nämlich wie bisher, ihre Konditionen mit den Arbeitnehmern frei aushandeln. Die Anwendung eines Tarifvertrages wäre dann bei den Unternehmen notwendig, die in der Regel länger als ein Jahr Arbeitnehmer dem selben Entleiher überlassen. „Heute reicht uns dieser konstruktive Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion nicht mehr“, so Arnd Schumacher, „Die Ergebnisse des Rechtsgutachtens der Hamburger
Professoren bestärken uns darin, die vollkommene Liberalisierung der Zeitarbeit zu fordern und weiter zu forcieren. In diesem Zusammenhang begrüßen wir den Antrag (15/590) der FDP-Bundestagsfraktion, der die vollkommene Abschaffung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) mittelfristig fordert.“
„Dass sich die Zeitarbeitsunternehmer mit der Zwangstarifierung scheinbar arrangieren und ihr sogar positive Seiten abgewinnen können, darf nicht
darüber hinwegtäuschen, dass die Zeitarbeitsbranche nicht verfassungskonform behandelt wird“, sagt Arnd Schumacher und warnt, „Sie bleibt durch die
aktuellen gesetzlichen Regelungen sogar latent gefährdet.“
„Die staatlich propagierte Reduzierung der Zeitarbeit auf die Hartz’sche Brückenfunktion zur Vermittlung von schwervermittelbaren Arbeitslosen sehen wir von der MVZ als Unterschätzung und auch Diskriminierung der modernsten Form der Arbeit an“, sagt Arnd Schumacher. „Die Zeitarbeit hat als eigenständige Form der Arbeit ihren Wirkungsgrad doch längst in den europäischen Ländern unter Beweis stellen können, in denen sie nicht diskriminiert wurde. Deshalb fordern wir die vollständige Liberalisierung der Zeitarbeit in Deutschland – aber bitte verfassungskonform.“
Die MVZ wird sich an den nötigen Erkenntnisprozessen der Politik beim Thema Zeitarbeit aktiv beteiligen und hat sich deshalb entschlossen, bereits jetzt die Zusammenfassung des Gutachtens der Hamburger Juraprofessoren Thüsing und Kämmerer in die aktuelle Diskussion einzubringen.
Wer ist die MVZ?
Die MVZ ist eine im Januar 2003 gegründete Arbeitgebervereinigung, die den Interessen der kleinen und mittelständischen Zeitarbeitsunternehmen eine
Stimme gibt. Die MVZ vertritt zum jetzigen Zeitpunkt bundesweit 145 Mitgliedsunternehmen.
Der Zulauf von bisher noch nicht organisierten Zeitarbeitsunternehmen hält weiter an.
MVZ Mittelstandsvereinigung Zeitarbeit e.V.
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