Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis darf nicht tabellarisch sein
26.08.2021
Sonstige Themen
Das Arbeitszeugnis darf nicht in tabellarischer Form wie ein Schulzeugnis abgefasst sein. Wie aus einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgericht hervorgeht, kann der Anspruch des Arbeitnehmers auf ein "qualifiziertes Arbeitszeugnis" nur durch einen Fließtext erfüllt werden (Az.: 9 AZR 262/20).
Quelle: Juraforum