CGZP und AMP vereinbaren Sonderregelungen für notleidende Zeitarbeitsunternehmen
28.10.2009
Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und PSA (CGZP) hat mit dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) eine Vereinbarung getroffen, um Zeitarbeitsunternehmen ein wenig helfen zu können, die aufgrund der Wirtschaftskrise in eine existenzbedrohliche Situation geraten sind.
Bis zum 31. Juli 2009 konnten Zeitarbeitsunternehmen Anträge an beide Tarifvertragsparteien richten, um die zum 01. Juli 2009 vereinbarte Lohnerhöhung (im Westen von 2,0 %, im Osten von 2,5%) befristet auszusetzen. Längstens kann von dieser Lohnerhöhung bis zum 31. Dezember 2009 befreit werden. Ab dem 01. Januar 2010 wird diese in jedem Fall wirksam.
Den Anträgen müssen der AMP und die CGZP zustimmen. Die Zustimmung muss bis zum 10. August erfolgen. Ansonsten wird von der Lohnerhöhung nicht befreit. Die Fristen mussten so gesetzt werden, damit die Unternehmen für die Gehaltsauszahlung für den Monat Juli 2009, die erfahrungsgemäß Mitte August erfolgt, Rechtssicherheit haben.
Die Antragssteller müssen ihren Antrag begründen, ein Testat von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beifügen, das wirtschaftliche Notlage des Zeitarbeitsunternehmens bestätigt, sowie einen Jahresabschluss von 2008 und ein Dokument, das die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aktuell beschreibt.
Darüber hinaus hat sich die CGZP vorbehalten Informationen einzufordern, welche Kunden das Zeitarbeitsunternehmen hat und welche Stundenverrechnungssätze mit diesen Kunden vereinbart worden sind. Schließlich hat sich die CGZP Kenntnisse über die Zahl der Mitarbeiter und ihre fachliche Verwendung beschafft.
AMP und CGZP haben unabhängig voneinander über die eingegangenen Anträge beraten und jeweils ein Votum formuliert. Die CGZP hat weitere Recherchen vorgenommen, sofern sie aus den vorgelegten Unterlagen nicht zweifelsfrei über Ablehnung oder Zustimmung entscheiden konnte. Dies ist nur für die zweifelhaften Fälle geschehen, nicht für jene, bei denen sich eine Ablehnung bereits aus den vorgelegten Unterlagen ergab.
Insgesamt sind knapp 40 Anträge bei AMP und CGZP eingegangen, die sorgfältig geprüft worden sind. AMP und CGZP haben über die Ergebnisse ihrer getrennten Prüfungen am 07. August 2009 gemeinsam beraten. Sie erteilten gemeinsam zu zwölf Anträgen ihre Zustimmung, alle anderen Anträge sind aus unterschiedlichsten Gründen abgelehnt worden. Jede Prüfung wurde individuell durchgeführt und aufgrund einheitlicher Parameter, sowie besonderer Umstände und Umfeldfaktoren des einzelnen Unternehmens beschieden.
Für folgende Unternehmen die Aussetzung der Lohnerhöhung bis zum 31.12.2009 gewährt worden:
1. AVANCE Personal-Service GmbH, Dresden
2. Dr. Stern GmbH, Ludwigsburg
3. Engineering & Konstruktion GmbH, Sittensen
4. GFZ Helmstedt Personaldienstleistungen GmbH, Helmstedt
5. ITT GmbH, Erfurt
6. Personalservice GmbH, Rostock
7. Rainer Hahn Personalservice für Industrie & Montagen GmbH, Hannover
8. Take Off Zeitarbeit GmbH, Norderstedt
9. TOP Personal Leasing Monika Escher e.K., Lörrach
10. TOPTME GmbH, Worms
11. Top-Work GmbH, Freiburg/Breisgau
12. Wittstocker Zeitarbeit GmbH, Wittstock
Die Möglichkeit, die Lohnerhöhung auszusetzen ist für kein anderes Unternehmen gewährt worden. Neuanträge werden nicht mehr bearbeitet, weil verfristet eingereicht. Gleiches gilt für Antragsteller, die für ihre fristgerecht eingereichten Anträge Unterlagen nachreichen oder nachgereicht haben, um ihre Anträgen besser zu begründen. Damit ist das Verfahren zur Aussetzung der Lohnerhöhung bis längstens 31. Dezember 2009 abgeschlossen.
Die Tarifvertragsparteien haben im Herbst 2004 einen Beschäftigungssicherungstarifvertrag abgeschlossen. Mit Hilfe dieses Tarifvertrages besteht nach wie vor die Möglichkeit, dass Regelungen getroffen werden können, die ein Unternehmen vor der Insolvenz retten hilft. In diesem Fall können Notlagentarifverträge ausgehandelt werden, etc. Sofern sich Zeitarbeitsunternehmen mit solchen Wünschen an uns wenden, werden wir uns Verhandlungen unter bestimmten Voraussetzungen nicht verschließen. Aber auch für derartige Tarifverträge ist die Zustimmung von AMP und CGZP notwendig.
Berlin, den 13. August 2009
Gunter Smits