21.12.2009
Sendung Kontrovers im Bayerischen Fernesehen, vom 16. Dezember 2009
Berlin, 18.12.2009. Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands stellt klar, dass kein Tarifvertrag mit der Firma Schlecker besteht. Auch die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und PSA (CGZP) hat keinen Tarifvertrag mit der erwähnten Firma Meniar abgeschlossen, oder jemals Tarifverhandlungen mit dieser Firma geführt hat. Das Zeitarbeitsunternehmen Meniar ist Mitglied im Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP). Die Firma Meniar wendet den Flächentarifvertrag zwischen der CGZP und dem AMP auf ihre Beschäftigungsverhältnisse an.
Kontrovers bezieht sich auf einen Arbeitsvertrag, in dem für Verkäuferinnen 6,78 Euro/Stunde gezahlt wird. Eine solche vermeintliche Eingruppierung einer ausgebildeten Verkäuferin in die Entgeltgruppe E 2 Ost (ungelernte Kräfte) ist unzulässig. Nach dem Tarifvertrag zwischen der CGZP und dem AMP sind Verkäuferinnen mindestens in die Entgeltgruppe E 3 einzugruppieren. Für den Freistaat Bayern bedeutet das einen Stundenlohn für Verkäuferinnen von mindestens 8,62 Euro. Zum Vergleich: Nach dem aktuellen Tarifvertrag des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitunternehmen (iGZ) mit dem DGB, ist in der vergleichbaren Entgeltgruppe E 3 ein Stundenlohn von 8,48 Euro zu zahlen.
Die CGZP, ihre Mitgliedsgewerkschaften und der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands haben die Umstrukturierung der bestehenden Schleckermärkte auf Schlecker XL immer wieder auf das Schärfste verurteilt. Hier soll eine Unternehmenssanierung alleine auf dem Rücken der Mitarbeiter umgesetzt werden. Die Mitarbeiter sollen für Fehler des Unternehmensmanagements haftbar gemacht werden. Wir sehen in diesen Machenschaften zudem einen Missbrauch des arbeitsmarktpolitischen Instrumentes Zeitarbeit.
DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V., geht bereits seit Monaten zielgerichtet gegen diesen Missbrauch im Unternehmen Schlecker vor, wie sich u.a. aus der Mitarbeiterinformation des DHVLandesverbandes Bayern vom 01. Oktober 2009 entnehmen lässt. Die DHV hat bereits zahlreiche Arbeitsgerichtsverfahren für Mitarbeiter bei Schlecker geführt, mit denen Lohnansprüche aufgrund falscher Eingruppierungen von Fachkräften erfolgreich geltend gemacht wurden.
Hinsichtlich der Vorwürfe nach einem Haustarifvertrag mit einer privaten Klinik in Südbayern sei darauf hingewiesen, dass es sich um einen Landesverbandstarifvertrag zwischen einem Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft medsonet handelt und nicht direkt zwischen der Einrichtung und der medsonet. Auch mit anderen Landsverbänden existieren entsprechende Tarifverträge, die zur Anwendung kommen. Der Heterogenität unserer Tarifpartner wir dabei Rechnung getragen.
Da der Verhandlungs- und der Tarifkommission von medsonet die besonderen Umstände in München und Umgebung bewusst sind, haben diese die bewährten Schutzmechanismen ergriffen und Regelungen zum Besitzstand für die Beschäftigten getroffen. Diese beziehen sich ausdrücklich auch auf die Lohn- und Gehaltniveaus.
Weiterhin nehmen alle Mitarbeiter in der von Kontrovers ausgewählten Klinik schon seit 01.01.2008 an einer Entgelterhöhung teil. Das konnte im Gegensatz zur Gewerkschaft medsonet verdi binnen vier Jahren nicht durchsetzen.
Durch den Abschluss eines Tarifvertrages mit der Gesundheitsgewerkschaft medsonet wurde erstmalig wieder eine Lohnerhöhung von 3,1% für das Jahr 2009 ausgehandelt. Tarifverhandlungen für 2010 sind ebenfalls abgeschlossen. Es wurde eine Tariferhöhung von 4% vereinbart. Darüber hinaus ist die Sonderzahlung von 50% auf 75% eines Monatsgehaltes erhöht worden.
Diese Fakten unterstreichen, dass eine unseriöse Berichterstattung vorliegt, denn wesentliche Fakten wurden verschwiegen, oder in einen falschen Gesamtzusammenhang gesetzt.
(Quelle: CGB)