Buntenbach: Leiharbeitsbericht der Bundesregierung zu einseitig
15.01.2010
Zu dem heute veröffentlichten Leiharbeitsbericht der Bundesregierung sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Mittwoch in Berlin:
„Die Bundesregierung ist auf einem Auge blind. Man feiert die Ausweitung der Leiharbeit, doch die soziale Situation der Beschäftigten bleibt nahezu unbeleuchtet.
Trotz der gesetzlichen Änderungen im Jahre 2003 ist die Leiharbeit nach wie vor ein Niedriglohnsektor; der Grundsatz der gleichen Bezahlung wurde nicht ansatzweise erreicht. So weist der Bericht ausdrücklich darauf hin, dass der Lohnabstand zu den Stamm-Beschäftigten im selben Betrieb erheblich ist. Es besteht deshalb die Gefahr der Ausgliederung ganzer Belegschaften, wobei das Untenehmen Schlecker wahrlich kein Einzelfall ist. Den Ankündigungen der Ministerin, die Praktiken intensiv überprüfen zu wollen, müssen jetzt auch Taten folgen. Es fehlt nicht an Erkenntnis, sondern am politischen Mut, endlich die Diskriminierung der Beschäftigten zu unterbinden.
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz muss so geändert werden, dass ein Abweichen von der Gleichbehandlung beim Lohn nicht mehr möglich ist. Die Lohndiskriminierung von Leiharbeitern verbietet auch die neue europäische Richtlinie zur Leiharbeit. Die Angleichung der Löhne ist zudem erforderlich, um die Übernahme von Leiharbeitern in feste Beschäftigung zu fördern. Der Klebeeffekt ist nach wie vor sehr gering. Nur wenn Wettbewerbsverzerrungen aufgrund von Dumpinglöhnen vermieden werden, werden Arbeitgeber bereit sein, Leiharbeiter fest zu übernehmen.
Durch die niedrigen Löhne gehen auch den Sozialkassen Milliarden verloren, die von den anderen Unternehmen und deren Beschäftigten getragen werden müssen. Leiharbeit ist eine extrem unsichere Beschäftigung: Die Hälfte der Beschäftigungsverhältnisse dauert weniger als drei Monate und das Risiko einer Kündigung ist ungleich höher als in der übrigen Wirtschaft. Von einer Integration in Beschäftigung kann bei diesen Fakten keine Rede sein.
Der Bericht macht auch deutlich, dass die Überwachung völlig unzureichend ist: So wurden im gesamten Zeitraum nur 2100 Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Bundesagentur für Arbeit beschränkt sich häufig auf formale Kriterien – z.B. ob Steuern und Sozialabgaben abgeführt wurden –, überprüft aber nur selten die tatsächlichen Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Die Möglichkeiten zur Festsetzung von Bußgeldern sollte deswegen erweitert werden. Außerdem fordert der DGB, dass Arbeitslose von den Agenturen nicht länger in Unternehmen vermittelt werden, die Dumpinglöhne zahlen.“
DGB-Stellungnahme zum geplanten Elften Leiharbeitsbericht der Bundesregierung
(Quelle: DGB - Pressemitteilung 005 / 2010)