Streit um Gewerkschaftseigenschaft jetzt in zweiter Instanz
05.03.2004
CGM wehrt sich gegen Ungerechtigkeit
Bundesvorsitzender Reinhardt Schiller: Arbeitsgericht bewertete unzulänglich
Berlin (4.3.2004) - „Wir sind in den Fakten stark genug, durch alle Instanzen unser Recht auf den Gewerkschaftsstatus zu verteidigen,“ betonte der Bundesvorsitzende der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) Reinhardt Schiller. Er begründete damit die Beschwerde seiner Gewerkschaft gegen ein
Urteil des Stuttgarter Arbeitsgerichtes vom 12.09.2003 mit dem der CGM ihr Gewerkschaftsstatus aberkannt werden sollte. Nach nunmehr fünf Monaten hatte die erkennende Kammer endlich ihre Begründung schriftlich vorgelegt, sodass die Christliche Gewerkschaft Metall jetzt form- und fristgerecht beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Beschwerde einlegen konnte.
Schiller verwies unter anderem darauf, dass der Stuttgarter Arbeitsrichter sich in seiner Urteilsbegründung personell und technisch als überfordert bezeichnet habe. Ob dies der Grund war, dass der Vorsitzende wichtige Kriterien nicht oder unzulänglich bewertet hat, müsse nun die Zweite Instanz entscheiden.
Für die Christlichen Metaller sei es unverständlich, dass etwa die Zahl ihrer Betriebsräte, die Vielzahl eigener Tarifverträge, die gute Infrastruktur, pünkt-liche Leistungsgewährung im Arbeitskampf, gute Rechtsvertretung, sowie eine Viel-zahl ehrenamtlicher Funktionsträger, Geschäftsstellen, Seminare, das Bildungs-werk, und Mitwirkung von CGM-Mandatsträgern in Selbstverwaltungsgremien sowie bei Arbeits- und Sozialgerichten, von der Ersten Instanz beiseite gewischt worden seien.
Und dies obwohl bereits 1972 positiv entschieden wurde, dass die Christliche Gewerkschaft Metall eine Gewerkschaft im rechtlichen Sinne darstellt.
„Inzwischen haben wir uns in vielen Bereichen noch deutlich verbessert und es ist deshalb einfach nicht nachvollziehbar was hier passiert ist“, so Schiller. Dass die Nähe des Kammervorsitzenden zum Deutschen Gewerkschaftsbund bei seiner Entscheidung eine Rolle gespielt haben könnte, wird allerdings von vielen Prozessbeobachtern nicht ausgeschlossen.
Schiller betonte auch, die erstinstanzliche Entscheidung diene nicht der Meinungsvielfalt und freien Gewerkschaftswahl in Deutschland.
Das klägliche Scheitern der IG Metall im letzten Streik in Ostdeutschland und die Übernahme vieler längst von der CGM im Rahmen des Tarifwerks Phönix ausgehandelter Passagen durch die Arbeitgeber habe hinreichend belegt, dass ‚Mächtigkeit‘ heute anders ausgelegt werden muss als früher und andere Aspekte die Qualität einer modernen Gewerkschaft bestimmen. Schiller wörtlich: “Einmal völlig abgesehen von der Tatsache, dass die CGM aber auch nach „alter Wertung“ alle Voraussetzungen erfüllt!