Klärendes zur Tarifsituation für INZ-Mitgliedsunternehmen!
23.12.2004
Vor wenigen Tagen sind einige Informationsdienste herausgegeben worden, die über die tarifvertragliche Situation in der Interessengemeinschaft Nordbayerischer Zeitarbeitsunternehmen e.V. Auskunft geben. Diese Informationen sind zum Teil widersprüchlich, zum Teil sachlich falsch, und zum Teil anders zu interpretieren.
Die CGZP stellt hiermit klar:
- Am 30.11.2004 hat die CGZP mit Vertretern der Interessengemeinschaft Nordbayerischer Zeitarbeitsunternehmen ein komplettes Tarifvertragswerk abgeschlossen, welches alle bestehenden INZ-Tarifverträge zum 01.01.2005 ablösen wird. Eine Nachwirkung der alten INZ-Tarifverträge tritt damit nicht ein, denn die alten Tarifverträge werden durch die neuen Tarifverträge ersetzt. Damit ist jedes INZ-Mitgliedsunternehmen verpflichtet zum 01.01.2005 alle Arbeitsverträge auf das neue Tarifvertragswerk der INZ umzustellen.
- Die CGZP hat mit dem neugegründeten Arbeitgeberverband Mercedarius e.V. am 10.12.2004 ein Tarifvertragswerk abgeschlossen. Dieses Tarifvertragswerk entspricht in weiten Teilen dem alten Tarifvertragswerk der INZ. Dieses Tarifvertragswerk ist rechtsmäßig zu Stande gekommen und entwickelt deshalb auch Rechtskraft. Diese Rechtskraft bezieht sich auf alle Mitgliedsunternehmen des Mercedarius.
- Die INZ hat zugesichert, dass sie allen Mitgliedern, die nicht auf das neue Tarifvertragswerk umstellen wollen, die Möglichkeit einräumt aus der INZ-Tarifbindung herauszukommen. Laut Aussage der INZ-Vorstände sind hierfür Vorbereitungen getroffen, die in der INZ-Geschäftsstelle in Nürnberg angefordert werden können.
- Die CGZP hat sich nicht und wird sich auch zukünftig nicht in Streitigkeiten zwischen INZ und Mitgliedsunternehmen innerhalb der INZ einmischen. Die CGZP wird aber auch nicht zusehen, wenn INZ-Mitgliedsunternehmen Schaden nehmen, weil sie zu einem Tarifvertragswechsel gezwungen werden sollen. Für diese Unternehmen muss die INZ Wege und Möglichkeiten aufzeigen, damit kein Schaden entsteht.
- Es handelt sich sowohl bei dem neuen Tarifvertragswerk der INZ als auch bei den Tarifvertragswerk des Mercedarius e.V. um rechtskräftig zu Stande gekommene Tarifverträge. Damit wird im Fall der Anwendung sowohl des einen als auch des anderen Tarifvertrages § 9 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erfüllt, und ein Drohen von "equal pay" oder "equal treatment" besteht nicht.
- Sollte ein Mercedarius-Mitglied gleichzeitig INZ-Mitglied sein und nicht den Status in der INZ haben, der ihn von der Tarifbindung der INZ befreit, so gelten in diesem Unternehmen zwei Tarifverträge. Über die rechtliche Wirkung dieser zwei Tarifverträge kann nun trefflich gestritten werden. Eine seriöse Antwort wird aber kein Jurist geben können. Da die Vereinbarungen im Mercedarius-Tarifvertragswerk in der Regel günstiger für den Arbeitnehmer sind, als die Regelungen im INZ-Tarifvertragswerk, ist jedoch anzunehmen, dass Arbeitsgerichte das Mercedarius-Tarifvertragswerk als geltendes Tarifvertragswerk in den betreffenden Zeitarbeitsunternehmen feststellen werden. Dies zeigt eine langjährige Rechtssprechung zur Tarifkonkurrenz in einem Unternehmen.
Die CGZP hofft, dass sich die verschiedenen Parteien, die sich nach wie vor in der INZ vorhanden sind, nun endlich zusammenraufen und für alle Mitgliedsunternehmen tragfähige Lösungen anbieten, die zum 01.01.2005 umgesetzt sind, und die notwendige Rechtssicherheit für alle INZ-Mitgliedsunternehmen bzw. Mercedarius-Mitgliedsunternehmen herbeiführen.
(Quelle: CGZP)