Große Tarifkommission stellt „Basta-Kriterien“ auf
02.02.2005
Stuttgart/Forsthof. Die anhaltenden und ausufernden Forderungen der Arbeitgeber, besonders auch im Handwerk, haben die große Tarifkommission der Christlichen Gewerkschaft Metall Ende Januar 2005 veranlasst Kriterien festzulegen, die das Ende der Fahnenstange bzw. ihrer Verhandelbarkeit darstellen. Um in den Worten des Kanzler zu sprechen, also die Grenzen festzulegen, wo es auch seitens der großen Tarifkommission „Basta“ bedeutet.
Selbstverständlich ist die CGM weiterhin bereit, den Betriebspartnern mehr Gestaltungsspielraum einzuräumen um Durststrecken zu überwinden oder neue Leistungsbezogene Kriterien zu entwickeln. Dabei wird es aber künftig noch mehr als bisher darauf ankommen, wie das Gesamtpacket der tariflichen Veränderungen aussehen soll. Leider muss beobachtet werden, dass mancher Arbeitgeber oder deren Verhandlungsführer offensichtlich die „Gunst der Stunde“ nutzen, um das Letzte aus den Tarifen und damit aus den Beschäftigten herauszupressen. „Wir lassen es aber nicht zu, dass die Bereitschaft der Beschäftigten ausgenützt wird, am Umbau der tariflichen Sicherung mitzuwirken. Der deutliche Exportüberschuss vieler deutschen Firmen beweist eindeutig, dass unser Standort nicht so schlecht ist wie er immer noch geredet wird“, so Bundesvorsitzender Reinhardt Schiller, anlässlich der Sitzung.
Dabei verkennt die CGM auch weiterhin nicht, dass nur mit neuen Ideen in der Tariflandschaft dauerhaft Tarifflucht verhindert werden kann. Dies aber nicht um den Preis, alles auf den Kopf zu stellen was bisher gut, manchmal auch teuer war. Hier gilt es behutsam neue Wege zu suchen. Lösungsmöglichkeiten stehen aus Sicht der CGM im Tarifwerk Phönix zur Verfügung. Es kann aber z.B. nicht sein, dass Arbeitgeber Sonderzahlung streichen, Tarifurlaub kürzen, Entgelte nicht erhöhen, anhaltende Krankheit auf übergesetzlichen Urlaub anrechnen und dann auch noch die Arbeitszeit auf deutlich über 40 Wochenstunden ohne Lohnausgleich anheben wollen.
Die Bewertung der Gesamtumstände führten denn auch dazu, dass die große Tarifkommission einen schon fast sicher geglaubten Tarifabschluss sowohl im bayrischen wie auch im niedersächsischen Handwerk ablehnten und ihre Regionalkommission zur Nachverhandlung aufforderten. Wo dies erfolglos bleibt, wirkt der bestehende Tarifvertrag nach. Danach neu eingestellte Mitarbeiter können sich dann nicht auf tarifliche Regelungen beziehen.
Deshalb ergeht seitens der CGM auch eine Appell an die Beschäftigten im Handwerk, sich stärker als bisher gewerkschaftlich zu organisieren. Es geht nämlich inzwischen vorrangig oft schon eher darum, den bestehenden Besitzstand wirksam verteidigen zu können, als neues hinzuzugewinnen.