„Korrekturen am Antidiskriminierungsgesetz dringend notwendig!“
07.03.2005
„Wenn Rot-Grün den Gesetzesentwurf zur Antidiskriminierungsrichtlinie in der derzeitigen Form verabschieden sollte, wird dies zu einer bislang nicht gekannten Verunsicherung der Parteien von Arbeits- und Kollektivverträgen führen und den Weg zu mehr Neueinstellungen in Deutschland endgültig versperren.“, so der CGB- Bundesvorsitzender Matthäus Strebl, MdB auf der CGB-Hauptausschusssitzung am 3. März 2005 in Berlin.
„Was wir in Deutschland brauchen, ist nicht mehr, sondern weniger Bürokratie.“ betont Strebl. Das rot-grüne Antidiskriminierungsgesetz wird in seiner Konsequenz zu einem weiteren Standortnachteil für Deutschland führen - zum Schaden nicht nur der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern der gesamten Wirtschaft.“
„Es ist ein Unding, so Matthäus Strebl, dass die Bundesregierung die Vorgaben aus Brüssel nicht eins zu eins umsetzt, sondern bei der nationalen Gesetzgebung zum Nachteil Deutschlands draufsattelt. Bei 5,2 Millionen Arbeitslosen, die die rot–grüne Bundesregierung zu verantworten hat, ist jede gesetzgeberische Maßnahme daraufhin zu überprüfen, ob sie Wachstum und Beschäftigung fördert oder das Gegenteil bewirkt.“
Das Gemisch aus komplizierten Regelungen zur Umkehr der Beweislast, die verschuldensunabhängige Haftung des Arbeitgebers und die Haftung für Diskriminierung durch Dritte schaffen ein bürokratisches Monster, durch das insbesondere Neueinstellungen zu einem unkalkulierbaren Risiko werden könnten.
Strebl fordert die Bundesregierung im Hinblick auf die öffentliche Anhörung am kommenden Montag auf, endlich die Hebel auf Wachstum und Beschäftigung zu stellen, anstatt in einem weiteren Akt europarechtlicher Übererfüllung weit über das Ziel hinaus zu schießen. „Die von der Bundesregierung wiederholt geforderten Impulse für mehr Beschäftigung rücken sonst endgültig aus der Sichtweite.“, so Matthäus Strebl.
(Quelle: CGB)