23.02.2021
Die auf Zeitarbeit spezialisierte Kanzlei HK2 fokussiert auf ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg. Darin stellt das Gericht fest, dass die Regelungen des Tarifvertrags Leih-/Zeitarbeit (TV LeiZ), mit der die gesetzliche Höchstüberlassungsdauer auf 4 Jahre ausgedehnt wurde, ausschließlich für Mitglieder der IG Metall gelte. Für Nichtmitglieder der Gewerkschaft bleibe es dagegen bei einer Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten (02.12.20 - 4 Sa 16/20).
Die Fachanwälte kommentieren: "Diese Entscheidung ist von erheblicher Bedeutung. Zum einen besteht das Risiko, dass Arbeitnehmer sich bei Kunden einklagen, soweit die gesetzliche Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten überschritten wurde. Zum anderen besteht die Gefahr, dass selbst dann, wenn Arbeitnehmer sich nicht einklagen, die Bundesagentur für Arbeit die verlängerte Überlassungsdauer beanstandet".
In der Sache wird voraussichtlich das BAG das letzte Wort haben, denn kurz zuvor urteilte eine andere Kammer des gleichen Gerichtes anders (18.11.20 - 21 Sa 12/20).
Quelle: Kanzlei HK2 / Bild: depositphotos.com ID: 9919393