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Details zu den Allgemeinverbindlichen Tarifverträgen

Zuletzt aktualisiert am 16.06.2020

Hier finden Sie eine Liste aller für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge (Stand Juli 2017).

Einen Auszug davon haben wir hier zusammengefasst:

 

Abfallwirtschaft

Mit Veröffentlichung der Achten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst im Bundesanzeiger am 27.12.2019 wurden folgende bundeseinheitliche Mindestlöhne gültig.:

ab 1. Oktober 2019 10,00 Euro / Std.
ab 1. Oktober 2020 10,25 Euro / Std.
ab 1. Oktober 2021 10,45 Euro / Std.

 

 

Gebäudereinigung

Mit der 7. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung werden folgende Mindeststundenlöhne verbindlich festgelegt:

ab 1. Januar 2018
in den neuen Bundesländern ohne Berlin: in den alten Bundesländern und Berlin:
Lohngruppe 1 Lohngruppe 6 Lohngruppe 1 Lohngruppe 6
9,55 EUR 12,18 EUR 10,30 EUR 13,55 EUR

 

ab 1. Januar 2019
in den neuen Bundesländern ohne Berlin: in den alten Bundesländern und Berlin:
Lohngruppe 1 Lohngruppe 6 Lohngruppe 1 Lohngruppe 6
10,05 EUR 12,83 EUR 10,56 EUR 13,82 EUR

 

ab 1. Januar 2020
in den neuen Bundesländern ohne Berlin: in den alten Bundesländern und Berlin:
Lohngruppe 1 Lohngruppe 6 Lohngruppe 1 Lohngruppe 6
10,55 EUR 13,50 EUR 10,80 EUR 14,10 EUR

 

ab 1. Dezember 2020
bundeseinheitlich
Lohngruppe 1 Lohngruppe 6
10,80 EUR 14,10 EUR

 

Den allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag inkl. Eingruppierungsgrundlagen der einzelnen Lohngruppen für die Gebäudereinigung (Stand 11.01.2018) können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.

 

Elektrohandwerk

Der Tarifvertrag für das Elektrohandwerk vom 19.01.2016 wurde am 22.06.2017 für allgemeinverbindlich erklärt. Der Tarifvertrag sieht folgende Stundenlöhne vor: 

bundeseinheitlich:

ab 1. Januar 2019 11,40 EUR
ab 1. Januar 2020 11,90 EUR
ab 1. Januar 2021 12,40 EUR
ab 1. Januar 2022 12,90 EUR
ab 1. Januar 2023 13,40 EUR
ab 1. Januar 2024 13,95 EUR


Die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für die Elektrohandwerke (Stand 22.07.2016) können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.

 

Dachdeckerhandwerk

Die 9. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk sieht bundeseinheitlich folgende Stundenlöhne vor:

ab 1. Januar 2018 12,20 EUR für ungelernte Arbeitnehmer
  12,90 EUR für gelernte Arbeitnehmer
   
ab 1. Januar 2019 13,20 EUR für gelernte Arbeitnehmer


Zu beachten ist hier je nach ausgeübter Tätigkeit eine Abgrenzungsproblematik, da das Dachdeckerhandwerk allgemein zum Bauhauptgewerbe gerechnet wird. Eine Überlassung von Arbeitskräften ist somit nach dem AÜG nur in Ausnahmefällen zulässig.

 

Pflegebranche

Mit der 3. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche werden folgende Mindeststundenlöhne verbindlich festgelegt:

in den neuen Bundesländern ohne Berlin:
    mit mindestens einjähriger Ausbildung Für Pflegefachkräfte
ab 1. Januar 2019 10,55 EUR    
ab 1. Januar 2020 10,85 EUR    
ab 1. Juli 2020 11,20 EUR    
ab 1. April 2021 11,50 EUR 12,20 EUR  
ab 1. Juli 2021     15,00 EUR
ab 1. September 2021 12,00 EUR 12,50 EUR  
ab 1. April 2022 12,55 EUR 13,20 EUR 15,40 EUR

 

in den alten Bundesländern und Berlin:
ab 1. Januar 2019 11,05 EUR mit mindestens einjähriger Ausbildung Für Pflegefachkräfte
ab 1. Januar 2020 11,35 EUR    
ab 1. Juli 2020 11,60 EUR    
ab 1. April 2021 11,80 EUR 12,50 EUR  
ab 1. Juli 2021     15,00 EUR
ab 1. September 2021 12,00 EUR    
ab 1. April 2022 12,55 EUR 13,20 EUR 15,40 EUR

Die vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (Stand: 01.05.2020) können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.

 

Maler- und Lackierer

Mit der 9. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Maler- und Lackiererhandwerk werden folgende Mindeststundenlöhne verbindlich festgelegt: 

Für ungelernte Arbeitnehmer
ab 1. Mai 2018 10,60 EUR
ab 1. Mai 2018 10,85 EUR
ab 1. Mai 2020 11,10 EUR

 

Für gelernte Arbeitnehmer
in den neuen Bundesländern ohne Berlin:
ab 1. Mai 2018 12,40 EUR
ab 1. Mai 2018 12,95 EUR
ab 1. Mai 2020 13,50 EUR
 
in den alten Bundesländern und Berlin:
ab 1. Mai 2018 13,30 EUR
ab 1. Mai 2020 13,50 EUR


Die neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk (Stand: 25.04.2017) können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.

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