Bundesregierung erweitert Grundregeln für Arbeitsschutz
17.04.2020
Die Bundesregierung hat bundesweit einheitliche, ergänzende Arbeitsschutzstandards zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus beschlossen. Zu den zehn Eckpunkten gehört ein Sicherheitsabstand von mindesten 1,50 Metern bei der Arbeit – sowohl in Gebäuden als auch im Freien und in Fahrzeugen. Wo Kontakte unvermeidlich sind, müsse der Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und auch für Kunden und Dienstleister zur Verfügung stellen. Um schnell auf eine erkannte Corona-Infektion im Unternehmen reagieren zu können, sollen Arbeitgeber zudem betriebliche Routinen zur Pandemievorsorge erarbeiten.
Quelle: iGZ