05.10.2005
Die Gefahrstoffverordnung ist darauf angelegt, auch grenzwertfrei angewendet zu werden. Mit dem gleichzeitigen Entfallen der TRK-Werte (TRK; Technische Richtkonzentration) ist im Bereich der betrieblichen Anwendung praktisch bedeutsamer Stoffe eine Lücke entstanden und ein Bedarf nach Hilfestellungen gegeben. Mit diesem Report werden Informationen zum Stand der Technik und zu bewährten Maßnahmen zur Minimierung für ausgewählte Stoffe und Verfahren gegeben. Für die Anwendung der Gefahrstoffverordnung sind auch die analytische Bestimmbarkeit von Stoffen und Risikoüberlegungen bedeutsam. Deshalb wurden Angaben hierzu in diesen Report aufgenommen.
Lesen Sie den Report des Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitsschutz hier.