Hilfen zur Umsetzung der Vibrations-Richtlinie 2002/44/EG
28.03.2006
Seit Juli 2002 ist eine Europäische Richtlinie 2002/44/EG zum Schutz der Beschäftigten vor schädlicher Vibrationseinwirkung am Arbeitsplatz in Kraft, deren Umsetzung in nationales Recht bevorsteht. Die Richtlinie legt Auslösewerte und Grenzwerte für die Belastung fest. Sie schreibt eine Gefährdungsermittlung vor, die auf der Basis von Messungen oder durch Schätzung mithilfe von Herstellerangaben durchgeführt werden kann. Beim Überschreiten der Auslösewerte für die tägliche Schwingungsbelastung sind Maßnahmen durchzuführen. Als Umsetzungshilfe auf nationaler Ebene wurde ein Leitfaden erstellt, der sich an die Mitgliedstaaten richtet. Es stehen bereits maschinenübergreifende Normen als Handlungsanleitungen zur Verfügung, daneben aber auch branchenspezifische Handlungshilfen und Rechenhilfsmittel zur Ermittlung der Belastung (Ganzkörpervibration, Hand-Arm-Vibration).
Allgemeine Literatur zum Thema Vibration
Rechenhilfsmittel zur Ermittlung der Belastung
branchenspezifische Handlungshilfen
(Quelle: Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitsschutz)