LAG Rostock: Arbeitnehmer ist beweispflichtig bei Streit um Überstunden
20.01.2020
Kategorie: Aktuelle Urteile - Arbeitszeiten
Wenn die Berechnung der Überstunden ausschließlich auf den Eintragungen des Mitarbeiters beruht, bleibt der Mitarbeiter im Konfliktfall beweispflichtig. Dies stellt das LAG Mecklenburg-Vorpommern klar (Az.: 5 Sa 73/19). Im konkreten Fall konnte die klagende Arbeitnehmerin u.a. nicht nachzuweisen, dass von ihr im EDV-System selbst erfasste Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder zumindest wissentlich geduldet waren.
Quelle: Juraforum