Urteil: Keine Nachgewährung von Urlaubstagen bei Quarantäne
26.07.2021
Kategorie: Aktuelle Urteile - Urlaub und Krankheit
Das Arbeitsgericht Bonn hat aktuell festgestellt ( 2 Ca 504/21), dass eine behördliche Quarantäneanordnung einer ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit nicht gleichsteht. Insofern besteht bei einer Quarantäneanordnung kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Nachgewährung von Urlaubstagen. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.
Quelle: <a href="https://www.otto-schmidt.de/news/arbeits-und-sozialrecht/keine-nachgewahrung-von-urlaubstagen-bei-quarantane-wegen-coronainfektion-2021-07-23.html" target="_blank">Verlag Dr. Otto Schmidt</a>