Keine automatische Vergütung für erfasste Arbeitszeit
26.08.2021
Kategorie: Aktuelle Urteile - Arbeitszeiten
Findet in einem Unternehmen eine Zeiterfassung statt, bedeutet dies nicht, dass alle erfassten Stunden automatisch zu vergüten sind. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (5 Sa 1292/20) kassierte insofern eine Urteil des vorgelagerten Arbeitsgerichtes Emden. Im konkreten Fall hatte ein Auslieferungsfahrer auf Vergütung aller erfassten Stunden bestanden. Da die Erfassungsbögen jedoch nicht vom Arbeitgeber gegengezeichnet oder die darin enthaltenen Überstunden anderweitig gebilligt worden waren, konnte nicht unterstellt werden, dass der Arbeitgeber die Stunden, wie vom Gesetz gefordert, "angeordnet, gebilligt oder geduldet" hatte.
Da der Fahrer nur Beginn und Ende seiner Arbeitszeit habe erfassen können, erschien es zudem naheliegend, dass die erfassten Stunden auch die Pausen einschlossen.
Streitgegenstand waren stattliche 348 Stunden.
Es wurde Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt (Az. 5 AZR 359/21).
Quelle: Juraforum