Kirchliche Arbeitgeber können Mitarbeitern wegen Kirchenaustritt kündigen
05.06.2003
Kategorie: Aktuelle Urteile - Kündigungen
Arbeitgeber, die eine kirchliche Einrichtung betreiben, in der es entscheidend auf die Religion der Mitarbeiter ankommt, können einem Arbeitnehmer, der aus der Kirche austritt, unter Umständen kündigen. Eine Kündigung, die allein mit einem solchen Kirchenaustritt begründet wurde, hat der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg nun für wirksam erklärt. Kläger war der Landeswohlfahrtsverband, der laut Schwerbehindertengesetz der Kündigung von Schwerbehindeten zustimmen muss. Er war gegen die Kündigung einer schwerbehinderten Krankenschwester, die nach ihrem Austritt aus der Kirche von ihrem Arbeitgeber, einem evangelischen Krankenhaus entlassen worden war. Das Pikante daran: Das Krankenhaus war evangelisch, die Krankenschwester hatte aber der katholischen Kirche angehört. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erklärte die Kündigung für zulässig und verurteilte den Landeswohlfahrtsverband, seine Zustimmung zu der Kündigung zu geben. Die Arbeitgeberin wolle als Betreiber des Krankenhauses den christlichen Dienst am Nächsten in der Öffentlichkeit besonders hervorheben. Ihr könne es nicht zugemutet werden, eine Krankenschwester, noch dazu in leitender Position zu beschäftigen, die sich von der Kirche abgewandt habe, urteilten die badischen Verwaltungsrichter. Die Berechtigung zur Kündigung wegen Kirchenaustritts sah der Gerichtshof in der Garantie der Selbstbestimmung der Kirchen, die im Grundgesetz fest verankert sei. Diese Garantie ermögliche es kirchlichen Arbeitgebern in den Grenzen gültiger Gesetze ihre Besonderheiten nach dem kirchlichen Selbstverständnis zu regeln. Soweit das evangelische Krankenhaus in dem Austritt aus der katholischen Kirche eine Loyalitätsverletzung der Krankenschwester sehe, müsse der Staat dies hinnehmen, entschieden die Richter. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg; Urteil vom 26.05.2003; Az.: 9 Sa 1077/02 (Quelle: Personalverlag)