Fehlverhalten führt nicht zur Degradierung
18.06.2003
Kategorie: Aktuelle Urteile - Sonstige Themen
Hat ein Mitarbeiter ein Fehlverhalten gezeigt, darf der Arbeitgeber ihn deswegen nicht einfach degradieren. Dies entschied nun das Arbeitsgericht Frankfurt/Main. Der Kläger war als Filialleiter eines Autozubehörhändlers tätig. Eines Samstags ließ er seine Filiale geschlossen, weil er der Meinung war er hätte frei. Dies war jedoch nicht der Fall und der Arbeitgeber hielt den Mitarbeiter für überfordert. Seine Konsequenz daraus: Er degradierte den Kläger zum einfachen Verkäufer in einer anderen Filiale. Dies wollte der Mitarbeiter nicht hinnehmen und zog gegen das Verhalten des Arbeitgebers vor Gericht. Nach Ansicht der Frankfurter Arbeitsrichter hatte der Arbeitgeber falsch reagiert. Er habe den Mitarbeiter nicht einfach degradieren und an einen anderen Einsatzort versetzen dürfen. Dies sei durch das Weisungsrecht nicht abgedeckt gewesen. Der Arbeitgeber hätte vielmehr eine Änderungskündigung gegen den Mitarbeiter aussprechen müssen, deren Inhalt auch gerichtlich überprüfbar sei. Arbeitsgericht Frankfurt/Main, Meldung vom 05.06.2003; Az.: 7 Ca 3191/02 (Quelle: Personalverlag)