Aufhebungsvertrag nach widerrechtlicher Kündigungsdrohung anfechtbar
13.03.2015
Kategorie: Aktuelle Urteile - Kündigungen
Einen nach widerrechtlicher Kündigungsdrohung geschlossenen Aufhebungsvertrag können die Arbeitnehmer immer anfechten. Ein vom Arbeitgeber vorformulierter vertraglicher Klageverzicht ist dann unwirksam, urteilte am Donnerstag, 12. März 2015, das Bundesarbeitsgericht (Az.: 6 AZR 82/14). Aufhebungsvertrag und Klageverzicht seien unwirksam, „wenn ein verständiger Arbeitgeber die angedrohte Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung ziehen durfte“. Unzulässig wäre eine Kündigungsdrohung, wenn eine Kündigung – auch gemessen an der Betriebszugehörigkeit – offenkundig unverhältnismäßig ist, beispielsweise nach nur einmaliger Verspätung am Arbeitsplatz. (Quelle: Juraforum)