Ausländische Zeitarbeitunternehmen ohne AÜG-Erlaubnis in Deutschland?
18.06.2004
Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie über Dienstleistungen vorgelegt, der derzeit auf nationaler und europäischer Ebene beraten wird. Ziel der Dienstleistungsrichtlinie ist, die Niederlassungsfreiheit zu begünstigen und den freien Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern. Auch die Dienstleistung von Zeitarbeitunternehmen in Form der Arbeitnehmerüberlassung ist grundsätzlich vom Geltungsbereich dieser Richtlinie betroffen.
(Quelle: BZA)