Keine Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen
10.11.2004
Die Europäische Kommission hat der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch drei Zeitarbeitsfirmen zugestimmt. Das Gemeinschaftsunternehmen soll Dienstleistungen auf dem Gebiet der elektronischen Dokumentenverarbeitung für Zeitarbeitsfirmen und ihre Kunden liefern.
Adecco Travail Temporaire, Manpower France und Vediorbis sind führende Firmen auf dem Zeitarbeitsmarkt, u.a. auch in Frankreich. Das Gemeinschaftsunternehmen namens Plateforme Administrative de Travail Temporaire (PATT) soll Zeitarbeitsfirmen und Unternehmen, die Zeitarbeitskräfte beschäftigen, zuarbeiten.
(Quelle: Europa-Online)