Schweiz: GAV Personalverleih für drei Jahre erneuert
06.11.2020
In der Schweiz haben die Tarifpartner den Gesamtarbeitsvertrag für die Personalverleih-Branche weiterentwickelt und um 3 Jahre verlängert. Der GAV regelt neben grundlegenden Rahmenbedingungen, wie bspw. einem Weiterbildungsfonds, auch allgemeingültige Mindestlöhne. Diese liegen bei den Eidgenossen aktuell bei umgerechnet mindestens 18,23 Euro / Std bzw. 43.200 Euro pro Jahr. Diese erhöhen sich nun schrittweise weiter. Der schweizerische GAV regelt die Arbeitsbedingungen für ca 380.000 Arbeitnehmer.
Quelle: presseportal.ch / Bild: depositphotos.com ID: 156867178