Liechtenstein: Kautionen für Personaldienstleister an EU-Recht angepasst
25.04.2014
Um die Vereinbarkeit mit dem EWR-Recht zu gewährleisten, beläuft sich die Kaution für gewerbsmässige Personalverleiher in Liechtenstein nun unabhängig vom Wohnort der verantwortlichen Person auf denselben Wert. Bisher mussten Ausländer eine höhere Kaution abliefern.
Wie bisher ist eine Erhöhung der Kaution für den Fall vorgesehen, dass Arbeitnehmer im Umfang von mehr als 60.000 Einsatzstunden verliehen wurden. Wird Personal aus einem anderen EWR-Mitgliedstaat nach Liechtenstein verliehen, wird neu eine dort bereits geleistete Kaution auf die beim Amt für Volkswirtschaft zu leistende Kaution angerechnet.
(Quelle: vaterland.li)