1-Prozent-Regelung: maßgeblich ist Listenpreis ohne jegliche Rabatte
29.04.2019
Der Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter berichtet von einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofes bezüglich der 1%-Regelung für die Besteuerung privater Fahrten mit Dienstwagen. Nach dieser Entscheidung ist für diese Regelung immer der Bruttolistenpreis des Fahrzeuges anzusetzen. Etwaige Rabatte (bspw. für bestimmte Firmen oder Berufsgruppen) bleiben unberücksichtigt. Es komme bei der pauschalen Regelung nicht darauf an, den tatsächlichen Wert des Fahrzeuges zu ermitteln.
Quelle: Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter