03.08.2005
Säumniszuschläge müssen nicht erlassen werden, wenn ein vorübergehender Liquiditätsengpass vorliegt, da der Steuerpflichtige sich auf die Nachzahlung einstellen konnte und es unterlassen hat, Vorsorge für die nötige Liquidität zu treffen (Finanzgericht München vom 09.03.2005, 1 K 4255/02).
(Quelle: bbh)