1-Prozent-Regelung nicht im Umsatzsteuerrecht
30.08.2005
Das Finanzgericht Niedersachsen hat entschieden, dass die sog. 1 %-Methode im Umsatzsteuerrecht grundsätzlich nicht als geeigneter Maßstab für die Ermittlung der privaten Nutzung eines Fahrzeugs geeignet ist. Die 1 %-Regelung ist explizit nur im Einkommensteuerrecht geregelt. Im Umsatzsteuerrecht ist diese zudem nicht geeignet, weil der Entnahmewert weder die tatsächlichen Betriebskosten noch die konkreten Nutzungsverhältnisse im Einzelfall berücksichtigt.
(Quelle: bbh)