Doppelbesteuerung bei verdeckten Gewinnausschüttungen
07.09.2005
Verdeckte Gewinnausschüttungen werden regelmäßig erst im Rahmen von Betriebsprüfungen für vergangene Besteuerungszeiträume festgestellt. Wurden die beanstandeten Vergütungen bislang beim Gesellschafter im Rahmen einer anderen Einkunftsart erfasst, werden diese Einnahmen umqualifiziert in Kapitaleinkünfte. In der Praxis kommt es in diesen Fällen nicht zu einer Erstattung beim Gesellschafter, wenn die Einkommensteuerveranlagung des Gesellschafters bestandskräftig ist. Dies führt zu einer höheren Steuerbelastung beim Gesellschafter (ggf. Nichtanwendung des Halbeinkünfteverfahrens). Die Bundesregierung beabsichtigt hierzu eine neue gesetzliche Korrekturvorschrift, um in diesen Fällen eine Änderungsmöglichkeit zu schaffen.
(Quelle: bbh)