Korrektur der übermittelten Lohnsteuerbescheinigung
08.09.2005
Die OFD Erfurt weist in einem Schreiben vom 30.05.2005 darauf hin, dass die Korrektur einer elektronisch übermittelten Lohnsteuerbescheinigung grundsätzlich elektronisch vorzunehmen ist, wenn es sich dabei um die bloße Korrektur eines zunächst unrichtig übermittelten Datensatzes handelt. Der Arbeitnehmer soll dann zeitnah einen neuen Ausdruck der übermittelten Daten für die Vorlage bei seiner Einkommensteuererklärung ausgehändigt bekommen. In anderen Fällen ist eine Korrektur nur über eine Anzeige über das zuständige Betriebsstättenfinanzamt möglich (in Papierform).
(Quelle: bbh)