Anfechtung der Lohnsteuer Anmeldung durch den Arbeitnehmer
30.11.2005
Ein Arbeitnehmer hat ein eigenes Recht, die Lohnsteueranmeldung seines Arbeitgebers anzufechten. Dieses Recht kann er in Anspruch nehmen, wenn er der Meinung ist, dass die ihn betreffende Lohnsteuer fehlerhaft angemeldet wurde. Zu diesem Ergebnis gelangt der Bundesfinanzhof.
Der Arbeitnehmer ist Schuldner der Lohnsteuer und hat diese rechtlich und wirtschaftlich zu tragen. Damit handelt es sich bei den Lohnsteuerabzugsbeträgen um Vorauszahlungen auf die Jahreseinkommensteuer des Arbeitnehmers. Die Lohnsteueranmeldung betrifft somit immer den jeweiligen Arbeitnehmer unmittelbar, weil er den Lohnsteuerabzug vom Lohn zu dulden hat. Das Rechtsschutzinteresse des Arbeitnehmers macht es deshalb erforderlich, dass er die Möglichkeit zur Anfechtung der Lohnsteueranmeldung haben muss.
(Quelle: BFH, Urteil vom 20.7.2005, VI R 165/01)