Arbeitgeber haften bei Schwarzarbeit 30 Jahre für Sozialversicherungsbeiträge
12.02.2008
Wer Schwarzarbeiter beschäftigt, will regelmäßig nicht nur Lohnsteuern hinterziehen, sondern auch Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten. Daher ist bei Schwarzarbeit von einer vorsätzlichen Pflichtverletzung auszugehen mit der Folge, dass der Anspruch auf Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge erst nach 30 Jahren verjährt. Außerdem muss der Arbeitgeber mit erheblichen Säumniszuschlägen rechnen.
SG Dortmund 25.01.2008, S 34 R 50/06
(Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt)