Renten-Versicherungspflicht des Limited-Directors: Gleichstellung mit GmbH-Geschäftsführer
28.03.2008
Wegen seiner Beschäftigung in Deutschland unterliegt der Director einer Limited der gesetzlichen Rentenversicherung. Nach dem Urteil des BSG vom 27.02.2008 erfolgt keine Gleichstellung mit dem Vorstand einer AG, der in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei ist. Vielmehr ist nach Meinung des Gerichts eine Gleichstellung mit dem Geschäftsführer einer deutschen GmbH zu sehen. GmbH-Geschäftsführer sind anders, als Vorstandsmitglieder einer AG, nicht von vornherein durch den Gesetzgeber vom Kreis der Beschäftigten ausgeschlossen.
(Quelle: b.b.h. Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter)