SV-Beitragsnachweise pünktlich abgeben
29.09.2008
Bereits zwei Tage vor Fälligkeit der Beiträge müssen Beitragsnachweise bei der Einzugsstelle vorliegen. Dies bedeutet, dass der Beitragsnachweis am fünftletzten Bankarbeitstag bereits um 0:00 Uhr eingehen muss. Hierauf wurde durch die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger noch einmal ausdrücklich hingewiesen.
(Quelle: Bundesverband für Buchhalter und Bilanzbuchhalter - bbh)