Berufstätige Eltern, die Kinder zur Schule bringen, sind gesetzlich unfallversichert
28.07.2009
Eltern, die ihre Kinder nach den Sommerferien auf dem Weg zur Arbeit zur Schule bringen, stehen unter dem Schutz ihrer gesetzlichen Unfallversicherung. Selbst wenn die Fahrt zur Schule vom direkten Weg zur Arbeit abweicht, sind nicht nur die Kinder, sondern auch die berufstätigen Mütter und Väter abgesichert, darauf weist die VBG hin.
Die Eltern sind bei der Berufsgenossenschaft ihres Arbeitgebers gesetzlich unfallversichert. Für die Schülerinnen und Schüler sind hingegen die Landesunfallkassen bzw. der Gemeinde-Unfallversicherungsverband (GUVV) zuständig.
Die Mütter und Väter sind auch dann versichert, wenn sie auf dem Weg zur Arbeit die Kinder nicht direkt zur Schule, sondern zu einer Tagesmutter, einem Kinderhort oder einer vergleichbaren Betreuungsperson oder -stelle bringen und auf dem Nachhauseweg von dort wieder abholen. Werden im Rahmen einer Fahrgemeinschaft Schulkameraden mitgenommen, so steht dies dem Versicherungsschutz ebenfalls nicht im Wege.
Pressekontakt:
VBG, Deelbögenkamp 4, 22297 Hamburg
Daniela Dalhoff
Tel: 0 40 / 51 46 25 25
Fax: 0 40 / 51 46 22 55