Sozialversicherungs-Zahlungstermine 2010
19.11.2009
Arbeitgeber haben die Krankenkassen monatlich über die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge ihrer Beschäftigten zu informieren. Dazu ist den Kassen zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge ein Beitragsnachweis durch Datenübertragung zu übermitteln.
Die Abgabefrist orientiert sich am Fälligkeitstag für die Beiträge. Da der Gesamtsozialversicherungsbeitrag am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig wird, in dem das Arbeitsentgelt erarbeitet wurde, muss der Nachweis spätestens zu Beginn des fünftletzten Bankarbeitstags des Monats der Einzugsstelle vorliegen. Der Spitzenverband Bund der Krankenversicherung hat klargestellt, dass damit 0:00 Uhr dieses Tages gemeint ist.
Für das Jahr 2010 ergeben sich folgende Einreichungsfristen für die Übermittlung der Beitragsnachweise:
25. Januar
22. Februar
25. März
26. April
25. Mai
24. Juni
26. Juli
25. August
24. September
25. Oktober
24. November
23. Dezember
Kopien der Beitragsnachweis-Datensätze sind nach der letzten Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger ein Kalenderjahr aufzubewahren.
Zahlung des Gesamtsozialversicherungs-Beitrags
Für die Zahlung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge gibt es in jedem Kalendermonat einen bundeseinheitlichen Fälligkeitstermin. Die Sozialversicherungsbeiträge sind in voraussichtlicher Höhe spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wurde. Ein verbleibender Restbetrag wird im Folgemonat (drittletzter Bankarbeitstag) fällig.
Die Fälligkeitstermine für alle Krankenkassen sind 2010 folgende:
27. Januar
24. Februar
29. März
28. April
27. Mai
28. Juni
28. Juli
27. August
28. September
27. Oktober
26. November
28. Dezember
Das Risiko einer verspäteten Zahlung kann durch die Erteilung einer Einzugsermächtigung zugunsten der Krankenkassen gemindert werden.
(Quelle: Juraforum)