Risiko Raucherpause: Verletzung ist kein Arbeitsunfall
14.02.2013
Das Rauchen ist eine persönliche Angelegenheit ohne sachlichen Bezug zur Berufstätigkeit. Eine auf dem Weg von und zur Raucherpause am Arbeitsplatz erlittene Verletzung ist deshalb nicht der unfallversicherungsrechtlich geschützten Tätigkeit zuzurechnen. Daher besteht bei einer Verletzung auch kein Anspruch auf Heilbehandlung, Verletztengeld oder Rente gegen die gesetzliche Unfallversicherung.
(Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt)