Anmeldung
Informationen über die Arbeitnehmerüberlassung der EU - Staaten
Mitgliedsland: ein Land
Arbeitnehmerüberlassung geregelt seit |
2004 |
Anzahl Leiharbeitnehmer |
ca. 47.500 |
Frauenanteil |
keine offizielle Statistik |
Anzahl aktiver Zeitarbeitsunternehmen |
keine offizielle Statistik |
Umsatz der Branche |
keine offizielle Statistik |
Haupteinsatzgebiete der Leiharbeitnehmer |
den Hauptanteil macht mit ca. 40.000 Leiharbeitnehmern die Industriebranche aus, davon sind ca. 10.500 in der Autoindustrie beschäftigt, ca. 10.000 bei der Herstellung von elektrischen und optischen Geräten und Apparaten und ca. 6.000 in der Metallverarbeitung; bei einem der größten tschechischen Arbeitgeber - Skoda Auto - stieg die Beschäftigungsrate im März 2008 auf 23.559 Arbeitnehmer von denen 4.194 Leiharbeitnehmer waren |
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung |
ist zwingend erforderlich, muss nach 3 Jahren erneuert werden |
Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung |
Antrag einer juristischen oder natürlichen Person; die natürliche Person muss das Mindestalter von 23 Jahren erreicht haben, geschäftsfähig, zuverlässig und sachkundig sein, wobei Zuverlässigkeit und Sachkunde nach dem Gesetz vorliegen bei einem Universitätsabschluss und 2 Jahre Berufserfahrung oder einem höheren Schulabschluss und 5 Jahre Berufserfahrung; wohnhaft in der Tschechischen Republik, die Erlaubnis kann bei Verstößen gegen das Gesetz oder moralische Grundsätze widerrufen werden, bei Widerruf der Erlaubnis kann erst nach Ablauf von drei Jahren eine neue Erlaubnis beantragt werden |
Erlaubniserteilende Behörde |
Ministerium für Arbeit und Soziales Ministerstvo práce a sociálních vecí CR Na Porícním právu 1, CZ-12801 Praha 2 Informationsbüro: +420 221 922 426 Telefon: +420 221 921 111 Telefax: +420 224 918 391 Homepage: www.mpsv.cz E-Mail: posta@mpsv.cz |
Arbeitsrechtliche Stellung des Arbeitnehmers |
Angestellter des Verleihers |
Sozialvers.rechtl. Stellung des Arbeitnehmers |
entspricht der eines Stammarbeitnehmers |
Arbeitsentgelt |
muss dem eines Stammarbeitnehmers entsprechen, der Verleiher bei unterschiedlicher Entlohnung für eine angemessene Bezahlung zu sorgen |
Gesetzlich festgelegter Mindestlohn |
8000 Tschechische Kronen (313,53 Euro) mtl. |
Mindeststundenlohn |
48,10 Tschechische Kronen (1,89 Euro) |
maximale Überlassungsdauer |
12 aufeinanderfolgende Monate ( Verlängerung auf Gesuch des Leiharbeitnehmers oder bei Überlassung als Ersatz eines Mitarbeiters möglich, der wegen Mutterschafts-, Elternzeit oder Ableistung von Zivildienst ausfällt) |
Regelungen für die Arbeitnehmerüberlassung |
keine spezielle Regelung für die Arbeitnehmerüberlassung, es gilt das allgemeine Arbeitsgesetzbuch; die Beschränkungen des Arbeitsgesetzbuches bzgl. befristeter Arbeitsverhältnisse gelten nicht für die Arbeitnehmerüberlassung, so dass Zeitarbeitsunternehmen beliebig oft befristete Verträge mit Leiharbeitnehmern schließen können, das führt dazu, dass befristete Verträge speziell für einen Einsatz beim Entleihunternehmen geschlossen werden, die Dauer des Arbeitsverhältnisses zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Leiharbeitnehmer kann an die Vereinbarung zwischen Verleiher und Entleiher gebunden sein; es gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz, Leiharbeitnehmer müssen hinsichtlich der Arbeitsbedingungen wie vergleichbare Stammarbeitnehmer des Entleihunternehmens behandelt werden |
Verbot der Arbeitnehmerüberlassung |
im Falle eines Streiks, bei gefährlichen Tätigkeiten |
Auflagen für Personaldienstleister |
es dürfen keine Gebühren vom Leiharbeitnehmer verlangt werden |
Tarifverträge |
das Arbeitsgesetzbuch lässt Regelungen der Arbeitnehmerüberlassung durch Tarifverträge zu, geschlossene Tarifverträge spielen aber bisher eine untergeordnete Rolle; aber es gibt einen Organisation die 2002 von den vier größten Zeitarbeitsunternehmen zur Selbstregulierung der Branche gegründet wurde (Asociace poskytovatelu personálních služeb) APPS, sie unterstützt und fördert die Entwicklung ihrer Mitglieder mit Informationen und Beratung, die Aufgabe von APPS ist die Lage und Bedingung des tschechischen Arbeitsmarktes zu verbessern, u.a. versucht sie ungesetzliche Praktiken in der Zeitarbeit einzudämmen und abzuschaffen, die Mitglieder von APPS zeigen durch das hohe Niveau an Service, den sie bieten und die Unterzeichnung von Ethikrichtlinien wie professionell APPS seine Aufgaben erfüllt |
Arbeitnehmervertretung |
auf Leiharbeitnehmer finden die allgemeinen Bestimmungen über eine Arbeitnehmervertretung Anwendung, nämlich das diese ein Recht auf Vertretung bei ihrem Arbeitgeber haben, durch die Typik der Arbeitnehmerüberlassung ist das in der Praxis aber kaum umsetzbar, es gibt daher Bestrebungen einer Gesetzesänderung bzgl. der Übertragung dieser Arbeitgeberpflicht auf den Entleiher; Gewerkschaften speziell für Leiharbeitnehmer gibt es nicht, die Gewerkschaft der Metallarbeiter – die größte Gewerkschaft der Tschechischen Republik OS Kovo – überwacht die Praktiken von Zeitarbeitsunternehmen, aber hauptsächlich um Lohndumping auf dem Arbeitsmarkt zu verhindern |
Mindestangaben im Überlassungsvertrag |
Beginn und Dauer der Überlassung, Gehalt und Arbeitsbedingungen vergleichbarer Stammarbeitnehmer im Entleihunternehmen, schriftlich, Angabe der Vorschrift nach der sich die Zulassung als Verleihunternehmen richtet |
letzte Aktualisierung: 12.07.2010