Anmeldung
Informationen über die Arbeitnehmerüberlassung der EU - Staaten
Mitgliedsland: ein Land
Arbeitnehmerüberlassung geregelt seit |
keine speziellen Regelungen |
Anzahl Leiharbeitnehmer |
ca. 5.400 (entspricht ca. 3,6 % aller Beschäftigten) |
Frauenanteil |
47% |
Anzahl aktiver Zeitarbeitsunternehmen |
keine offizielle Statistik |
Umsatz der Branche |
keine offizielle Statistik |
Haupteinsatzgebiete der Leiharbeitnehmer |
keine offizielle Statistik |
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung |
ist zwingend erforderlich, muss jährlich gegen Zahlung einer Gebühr von 350 Euro erneuert werden |
Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung |
Mindestalter von 25 Jahren, 6 Jahre Praxiserfahrung im Bereich der Personalvermittlung oder 3 Jahre Praxiserfahrung und einen Universitätsabschluss in einem für die Personalvermittlung bedeutsamen Bereich, Zahlung einer Gebühr von 350 Euro, öffentliche Absichtserklärung zum Erwerb der Erlaubnis zur Privaten Arbeitnehmervermittlung in 2 Tageszeitungen, Anbringung eines gut sichtbareren Hinweises am Ort der Vermittlung |
Erlaubniserteilende Behörde |
Director of Industrial and Employment Relations ( Ministry of Education of Malta ) Melita Street 121, Valletta CMR 02 Telefon: +356 212 36 276 Telefax: +356 214 23 177 Homepage: www.servicecharters.gov.mt |
Arbeitsrechtliche Stellung des Arbeitnehmers |
keine Regelungen |
Sozialvers.rechtl. Stellung des Arbeitnehmers |
entspricht der eines Stammarbeitnehmers |
Arbeitsentgelt |
muss dem eines Regelarbeitnehmers entsprechen |
Gesetzlich festgelegter Mindestlohn |
660 Euro mtl. |
Mindeststundenlohn |
3,81 Euro |
maximale Überlassungsdauer |
unbegrenzt |
Regelungen für die Arbeitnehmerüberlassung |
die Zeitarbeit ist innerhalb des des Beschäftigungs- und Weiterbildungsgesetzes (1990) geregelt, dies enthält Bestimmungen zu den Zeitarbeitsunternehmen und innerhalb des Beschäftigungs- und Sozialpartnerschaftsgesetzes (2002), dies enthält Bestimmungen zum Überlassungsvertrag und zu den Leiharbeitnehmern |
Verbot der Arbeitnehmerüberlassung |
bei gefährlichen Tätigkeiten, an öffentlichen Einrichtungen |
Auflagen für Personaldienstleister |
es dürfen keine Gebühren vom Leiharbeitnehmer verlangt werden, ein Verantwortlicher oder seine Stellvertretung muss immer erreichbar sein, Daten der Arbeitnehmer dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und müssen entsprechend geschützt sein |
Arbeitnehmervertretung |
Leiharbeitnehmer haben das Recht auf Gründung eines Betriebsrates wie alle anderen Arbeitnehmer, ob sie ein Recht auf Information und Beratung in dem Entleihbetrieb haben ist mangels eindeutiger Regelung unklar; Gewerkschaften speziell für Zeitarbeit gibt es nicht |
Tarifverträge |
keine |
letzte Aktualisierung: 12.07.2010