Anmeldung
Informationen über die Arbeitnehmerüberlassung der EU - Staaten
Mitgliedsland: ein Land
Arbeitnehmerüberlassung geregelt seit |
1997, 2002 keine spezielle Regelung für Zeitarbeit, es gelten die Bestimmungen für Private Arbeitsvermittlungsagenturen |
Anzahl Leiharbeitnehmer |
keine offizielle Statistik |
Frauenanteil |
keine offizielle Statistik |
Anzahl aktiver Zeitarbeitsunternehmen |
keine offizielle Statistik |
Umsatz der Branche |
keine offizielle Statistik |
Haupteinsatzgebiete der Leiharbeitnehmer |
keine offizielle Statistik |
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung |
ist zwingend erforderlich, muss aller 2 Jahre erneuert werden, erstmalige Ausstellung beim Department of Labour of Cyprus kostet ca. 350 Euro, Erneuerung kostet ca. 175 Euro |
Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung |
Antragsteller muss Staatsbürger von Zypern oder Bürger der Europäischen Union sein; wird die Agentur mehrheitlich geführt, so müssen die Mehrheit der Partner Staatsbürger Zyperns oder EU-Bürger sein; Antragsteller muss über einen Hauptschulabschluss oder eine vergleichbare Ausbildung verfügen und muss entsprechende Erfahrungen haben; Antragsteller darf nicht wegen eines gegen die guten Sitten verstoßenden Delikts vorbestraft sein; diese Voraussetzungen gelten nicht für denjenigen, der zum Stichtag des 14. Februar 1997 nach Erteilung der Erlaubnis als Künstleragent tätig war |
Erlaubniserteilende Behörde |
Ministerium für Arbeit und Sozialversicherung 7 Byron Ave, CY-1463 Lefkosia ( Nicosia ) Telefon: +357 22401600, 22401743 Telefax: +357 226 709 93 Homepage: www.mlsi.gov.cy E-Mail: administration@mlsi.gov.cy |
Arbeitsrechtliche Stellung des Arbeitnehmers |
keine Regelungen |
Gesetzlich festgelegter Mindestlohn |
698 Euro mtl. |
maximale Überlassungsdauer |
keine Regelungen |
Regelungen für die Arbeitnehmerüberlassung |
Gesetze für Private Arbeitsagenturen aus den Jahren 1997 und 2002 |
Verbot der Arbeitnehmerüberlassung |
für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren |
Auflagen für Personaldienstleister |
es dürfen keine Gebühren vom Leiharbeitnehmer verlangt werden; es dürfen ohne Anweisung durch den Arbeitgeber keine Stellen angeboten; es dürfen nicht wissentlich falsche Angaben über die Qualifikationen der Bewerber gemacht werden; einem Bewerber darf kein Arbeitsplatz angeboten werden, der bestreikt wird; ohne Einverständnis des aktuellen Arbeitgebers darf der Bewerber nicht zur Aufnahme einer neuen Tätigkeit gedrängt werden |
Tarifverträge |
keine |
letzte Aktualisierung: 12.07.2010